Statuten

I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1

Art. 2

  • Öffentlichkeitsarbeit durch Stellungnahme zu interessierenden Themen im Bereich Wirtschaft, Politik, Gesetzgebung und Technik;
  • Kontakt und Zusammenarbeit mit sowie Vertretung und Mitarbeit in Behörden sowie Verbänden und Institutionen mit ähnlicher Zweckbestimmung, insbesondere in Fachgruppen und -kommissionen;
  • Einflussnahme auf das Submissionswesen;
  • Veranstaltung von Fachtagungen, Seminaren, Kursen usw.;
  • Förderung und Ausbau der fachtechnischen Ausbildung der Mitglieder,
  • Pflege des Erfahrungsaustausches unter Fachleuten und Förderung des beruflichen Könnens der Mitglieder;
  • Unterstützung der Mitglieder bei der Aus- und Weiterbildung, insbesondere im Lehrlingswesen, bei Regelung von Arbeits- und Lohnverhältnissen sowie im Kalkulationsund Qualitätssicherungswesen;
  • Förderung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen;
  • Erarbeitung und Erlass von Empfehlungen, Richtlinien und Reglementen.

II. Mittel

Art. 3

  • Jahresbeiträge der Mitglieder, welche jährlich durch die Generalversammlung festgelegt werden müssen;
  • Aufnahmegebühren;
  • Erlös aus Aktionen, Veranstaltungen und Verkauf von Drucksachen;
  • Zuwendungen;
  • Weitere Einnahmen wie Erträge.

Art. 4

III. Mitgliedschaft

Art. 5

Art. 6

Art. 7

IV. Organe

Art. 8

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • die Geschäftsstelle
  • die Revisionsstelle

V. Generalversammlung

Art. 9

Art. 10

Art. 11

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung;
  • Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten;
  • Entlastung des Präsidenten, des Vorstandes und der Geschäftsstelle;
  • Wahl des Präsidenten, der Vorstandsmitglieder sowie der Kontrollstelle, alle auf die Dauer von 2 Jahren. Wiederwahl ist zulässig;
  • Abnahme der Jahresrechnung und des Budgets sowie Festsetzung der Mitgliederbeiträge inkl. Mitgliederkategorien;
  • Entscheid über Einsprachen bei Aufnahmen sowie Ausschlüssen von Mitgliedern;
  • Änderungen der Statuten, Auflösung des Verbandes und Verwendung des Liquidationserlöses;
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern.

Art. 12

Art. 13

VI. Vorstand

Art. 14

Art. 15

  • Einberufung der Generalversammlung;
  • Antragstellung an die Generalversammlung;
  • Erstattung des Jahresberichtes;
  • Vollzug der Beschlüsse der Generalversammlung;
  • Festlegung der Verbandspolitik in Grundsatzfragen;
  • Wahl des Vorsitzenden sowie Mitspracherecht bei der Ernennung der Mitglieder der Fachgruppen; Aufsicht über und Erlass von Reglementen betr. Fachgruppen;
  • Wahl und Aufsicht über die Geschäftsstelle;
  • Wahl und Aufsicht über die Rechtsauskunftsstelle;
  • Bestimmung des Sitzes und des Domizils;
  • Erlass von Richtlinien usw.;
  • Festsetzung von Spesenentschädigungen sowie der Entschädigung der Geschäftsstelle;
  • Festlegung von Aufnahmegebühren.

Art. 16

VII. Geschäftsstelle

Art. 17

  • Führung der laufenden Geschäfte des Verbandes;
  • Vollzug der Beschlüsse der Verbandsorgane;
  • Führung der Kasse;
  • Teilnahme an und Führung der Protokolle der Generalversammlung sowie des Vorstandes;
  • Förderung aller Massnahmen, die den Verbandsinteressen dienen.

VIII. Kontrollstelle

Art. 18

IX. Fachgruppen

Art. 19

  • Erarbeitung von Empfehlungen, Richtlinien und Reglementen;
  • Verfolgung neuer Produkte und Dienstleistungen;
  • Vollzug der Beschlüsse des Vorstandes.

X. Auflösung des Verbandes

Art. 20

X. Schlussbestimmungen

Art. 21

Der Präsident

Der Protokollführer